Der Deutsche Zollverein (1834-1871) diente als Instrument der damaligen politischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, analog zur Europäischen Union. In einem direkten Vergleich von EU und EAWU werden Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Wirtschaftsraumes von Lissabon bis Wladiwostok skizziert. Sollte man ihn besser bis Schanghai denken?

[…] Nach dem Zerfall der Sowjetunion im Jahre 1991 gab es mit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) den Versuch einer Integration der meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die GUS wird zwar nach außen hin häufig als politisches Gebilde angesehen, in der Praxis spielten und spielen jedoch auch die wirtschaftlichen Beziehungen eine starke Rolle. Sehr deutlich wird dies in den Handelsbeziehungen zwischen der Ukraine und Russland. Der Freihandel zwischen ihnen beruhte auf dem 2011 abgeschlossenen Freihandelsabkommen der GUS. Dieses hat Russland für die Ukraine zum 1. Januar 2016 als Reaktion auf das Inkrafttreten des wirtschaftlichen Teils des Assoziationsabkommens der Ukraine mit der EU aufgekündigt.

1994 schlug der kasachische Präsident Nasarbajew die Bildung einer Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG) vor, die schließlich 2000 von Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan gegründet wird; Moldawien, Armenien und die Ukraine wurden später Beobachter. Mit der Russisch-Belorussischen Union strebten Russland und Belarus eine besonders enge Kooperation an. Doch erst die Zollunion von Belarus, Kasachstan und Russland (2010) war ein wirksamer Integrationserfolg. Auf der Grundlage dieser Zollunion und des 2012 geschaffenen Gemeinsamen Wirtschaftsraumes ihrer Mitglieder wurde 2015 die Euroasiatische Wirtschaftsunion (EAWU) gegründet, die die EAWG ersetzte. Neben Belarus, Kasachstan und Russland umfasst die EAWU derzeit Armenien und Kirgisistan.

Auch wenn die EAWU eine politische Idee ist, so sind die konkreten Vereinbarungen zwischen ihren fünf Mitgliedstaaten rein wirtschaftlicher Natur. Sie ähneln vielen Grundprinzipien der EU, zum Beispiel in den so genannten vier Freiheiten: Freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr. Außerdem orientiert sich die EAWU bei makroökonomischen Fragen – wie etwa bei der Beschränkung der Staatsverschuldung – an den EU-Konvergenzkriterien. So soll die jährliche Nettoneuverschuldung 3 Prozent des BIP nicht überschreiten. Bei der Begrenzung der Gesamtverschuldung eines Mitgliedstaates ist die EAWU mit 50 Prozent des BIP sogar etwas restriktiver als die EU mit ihren 60 Prozent. Im Detail stellt sich das wie folgt dar.

Gemeinsamer Wirtschaftsraum Lissabon – Wladiwostok?

Die Idee eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes Lissabon – Wladiwostok steht noch immer zur Diskussion. Er würde mehr Länder als EU und EAWU umfassen und mehr als nur Freihandel beinhalten. Allerdings ist dieser wegen der sehr unterschiedlichen Zolleinnahmen (Durchschnittszollsätze EU ≈ 2%, EAWU ≈ 6-10%, Ukraine ≈ 3-4%) kurz– und mittelfristig kaum zu erreichen. Realistische Perspektiven besitzen hingegen die folgenden Felder: Zertifizierung und technische Normen, steuerliche Harmonisierung, Gerichtsbarkeit, Forschung und Wissenschaft, Visafragen. […]

Die Fortsetzung dieses Beitrags lesen Sie in den nachfolgenden Ausgaben

Peter Enders, Galina Nurtasinowa und Ulf Schneider

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