Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland1) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 03. September 2017 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de ) erhältlich. Sie können auch bei
– den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
– dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY, oder per E-Mail über das Kontaktformular des Büros des Bundeswahlleiters,
– den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland. Uliza Kosmonawtow 62, 010000 Astana. Montag bis Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr. Freitag 08.00-14.00 Uhr.

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland. Uliza Iwanilowa 2, 050059 Almaty. Montag bis Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und 12.30-17.00 Uhr. Freitag 07.45-13.45 Uhr.

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