Vertreter aus 13 Staaten diskutierten am vergangenen Donnerstag und Freitag auf der XIII. Internationalen wissenschaftlichen Konferenz zum Verwaltungsrecht mit dem Thema „Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsrechtlicher Klagen (Methodik der Prüfung von Verwaltungssachen)“ über die optimale Ausgestaltung einer funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auf der Konferenz an der Kaspischen Universität in Almaty waren insbesondere die zentralasiatischen Staaten durch eine große Anzahl an Teilnehmern stark vertreten. Aber auch aus den Ländern Osteuropas, wie beispielsweise der Ukraine, Moldawien und Litauen waren einige Experten anwesend.

„[Die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit] ist ein großer Schritt im gesamten postsowjetischen Raum, dass Rechtschutz gegen den Staat möglich ist. Das ist ein ganz großer Schritt in Richtung Demokratie. Das ist ein großer Schritt, den Sie in Ihren Ländern vollzogen haben.“ Mit diesen Worten würdigte Dr. Lars Broker, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Verfassungsgerichts in Rheinland-Pfalz, die Fortschritte, die in einigen Ländern der Region im Bereich des Verwaltungsrechts bereits erzielt wurden.

Diskussion über Modernisierung der Rechtssysteme Zentralasiens und Osteuropas

In ihren Redebeiträgen stellten die geladenen Experten, zumeist Vorsitzende oberster Verwaltungsgerichte oder Professoren, zunächst theoretische Aspekte der vorherrschenden Rechtsprechung sowie der gerichtlichen Praxis in ihren Heimatländern im Bereich des Verwaltungsrechts vor. Im Anschluss luden sie zu Frage- und Diskussionsrunden ein. Insbesondere die Rechtsexperten aus Deutschland, Österreich und Finnland hatten hierbei die Rolle, ihre langjährigen Erfahrungen im Hinblick auf die Funktionalität verwaltungsrechtlicher Organe mit den Kollegen aus den Staaten des postsowjetischen Raums zu teilen, in denen die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Teil noch wenig entwickelt ist. Außerdem konnten sie den Teilnehmern aus Zentralasien und Osteuropa durch das Heranziehen von Fallbeispielen auf anschauliche Weise zeigen, welche Mängel bezüglich der Rechtsprechung in den Ländern Zentraleuropas trotz jahrzehntewährender rechtstaatlicher Tradition immer noch existieren.

„Es geht um eine Autorität der Gerichte. Denn eine Entscheidung, die von den Gerichten ignoriert wird, schädigt die Autorität der Gerichte“, betonte Dr. Lars Broker in Bezug auf den Fall, dass eine Behörde die Umsetzung einer Gerichtsentscheidung verweigert. „In den 50er-Jahren war gegen die oberen Bundesbehörden (wie Ministerien) keine Vollstreckung möglich. Das war aber eher eine politische als eine rechtliche Entscheidung. Davon hat man sich verabschiedet. In Deutschland halten sich die Ministerien daran, wenn sie verurteilt wurden“ erklärt Broker, um im nächsten Atemzug darauf einzugehen, wie die Behörde im Falle des Falles mit Hilfe von Bußgeldern dennoch dazu gebracht werden kann, das Gerichtsurteil umzusetzen.

„Die Fälle zeigen, dass wir ein Vollstreckungsinstrument gegen den Staat brauchen. Der Staat muss sie durchsetzen, auch wenn er sie für falsch hält. Er kann in Berufung gehen, aber wenn die letzte Instanz gesprochen hat, muss er das Urteil umsetzen.“ Mit dieser Aussage bringt Broker die Kernaussage seines Vortrages auf den Punkt und regt damit gleichzeitig die Durchführung weiterer Reformen.

Funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit als Grundfeste der Demokratie

Das Verwaltungsrecht definiert das grundsätzliche Verhältnis zwischen Bürger und Staat in seinen Rechten und Pflichten. Es bildet somit die Basis für einen intakten Rechtsstaat. „Staat und Bürger sollten in dieser Weise mit gleichen Waffen kämpfen“, wie Florian Neuwald, Richter am Bundesverfassungsgericht Österreichs, die Rolle einer funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit in wenigen Worten zusammenfasst.

In Kasachstan trat am 1. Juli 2021 erstmalig in der Geschichte des Landes ein Verwaltungsgesetzbuch in Kraft. Dieser Vorgang stellt laut Experten einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Rechtsstaates im flächenmäßig größten Land Zentralasiens dar. Die Durchführung der Reform geschah unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ). Jene war aktiv an der Ausarbeitung der Gesetze nach dem Vorbild der deutschen Rechtsprechung beteiligt. So gelang es im neu eingeführten Kodex erstmals, die bereits zuvor in einer Vielzahl von Verordnungen enthaltenen Vorschriften in einem einheitlichen Gesetzestext zusammenzufassen. Außerdem wird den Bürgen entsprechend des neuen Regelkatalogs der gesetzliche Anspruch garantiert, bei eventuellen Missachtungen ihrer Rechte mit Hilfe von Behörden und Gerichten Anklage zu erheben. Gleichzeitig wird es den Behörden untersagt, entsprechende Klagen ohne jegliche Grundlage zurückzuweisen. Zudem wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Rechtsprechung des Landes verankert und damit die Begriffe Vertrauensschutz und Grundsätze der Ermessensausübung genauer definiert.

In diesem Sinne betonte Kristine Kore-Perkone, Projektleiterin der GIZ in Kirgisistan: „Die Interpretation von Rechtsnormen in Zentralasien unterscheidet sich von denen in Europa. Nach der Sowjetunion wurde die Interpretation von Gesetzen häufig wörtlich ausgelegt. Was nicht im Gesetz stand, wurde auch nicht berücksichtigt und im Endeffekt nicht der gesamte Gesetzesrahmen ausgeschöpft. Das hat häufig zu falschen Gerichtsurteilen geführt“.

Kooperationsprojekte im Rechtsbereich auch mit anderen Staaten in Zentralasien

Aber nicht nur in Kasachstan trägt die langjährige Entwicklungszusammenarbeit im Rechtsbereich zwischen Deutschland, der EU und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bereits erste Früchte. Im benachbarten Kirgisistan wird mit dem Ziel der Entwicklung der Rechtstaatlichkeit seit 2018 bereits in der zweiten Phase das EU-Grant-Projekt „The Rule of Law Programme in the Kyrgyz Republic“ durchgeführt. Hierzu gehören die drei Komponenten: Modernisierung des Gesetzgebungsverfahrens, Unterstützung der Justiz/des Gerichtssystems sowie Unterstützung der Staatsanwaltschaft. Das Projekt wird, ebenfalls wie die Reform zur Einführung des Verwaltungsrechts in Kasachstan, von der GIZ betreut.

In Usbekistan hat die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) im Laufe des vergangenen Jahres verschiedene Institutionen mit dem Ziel der Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie sowie dem Aufbau einer unabhängigeren Justiz beraten. In diesem Rahmen führte die Stiftung beispielsweise einen Workshop für Verwaltungsrichter sowie Studenten des Master-studiengangs „Verwaltungsrecht“ durch.

Vincent Ade

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